[prozessbeobachter] 31. Prozesstag im Fall Oury Jalloh

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November 15, 2007

15. November 2007   //   9.00  –  14.15

„Dass die Matratze, die nicht brennbar ist, in Brand zu setzen ist, dass anzunehmen, dazu gehört schon viel. Das ist schon eine besondere Form des Irrsinns.“

Debatte um Glaubwürdigkeit von Zeugen  //  Spurensicherung in Zelle Fünf  //  Brandschutt vor Richtertisch ausgebreitet

Ulrich von Klinggräff gibt für die Nebenklage zu Beginn des 31. Prozesstages eine Erklärung ab. Er bewertet dabei vor allem die gestrige Aussage des Zeugen Hagen Wi. (mehr dazu hier…). Klinggräff bezeichnet die Einlassungen des 47-jährigen als „bemerkenswert“. Weiter führt er hinsichtlich der Äußerungen, die Andreas S. gegenüber dem Zeugen Hagen Wi. gemacht haben soll aus: „Man kann das als ein Geständnis des Angeklagten werten“. Obwohl der Zeuge im Laufe der Verhandlung schwankend gewesen sei, habe er sich letztlich zu seinen Einlassungen, die Andreas S. belasten würden, durchgerungen. „Vor allem deshalb ist der Zeuge glaubwürdig“, so der Nebenklagevertreter weiter. „Hier hat man das übliche Mauern nicht erlebt“, sagt Klinggräff weiter und spielt damit auf viele Aussagen bereits vernommener Polizist an. Außerdem sei für ihn jetzt klar, dass die Aussage des Heiko Kö. (mehr dazu hier…) zu den Abläufen am 07. Januar so nicht stimmen könne: „Dass, das so nicht der Wahrheit entspricht, hat sich weiter verdichtet“. Er beantragte, Heiko Kö. nochmals zu vernehmen. Insbesondere hinsichtlich der Widersprüche eines Telefonats, das der Angeklagte Andreas S. mit Kö. von der Hauswache geführt haben will. „Wenn S. (der Hauptangeklagte; Anm. d. Red.) selbst einräumt, vom DGL-Raum telefoniert zu haben, ergibt das alles keinen Sinn“.

Der Verteidiger des Hauptangeklagten, Rechtsanwalt Teuchtler, stellt die Glaubwürdigkeit des Zeugen Hagen Wi. zum Teil in Frage. „Wenn eine Aussage in ein vorbereitetes Schema passt, nimmt man die gerne auf“, sagt er an die Adresse der Nebenklage gerichtet. Außerdem sieht Teuchtler die Medienberichterstattung über die Zeugenaussage des Hagen Wi. kritisch. Laut den Berichten hätte demnach Andreas S. im DGL-Bereich zu Hagen Wi. gesagt: „Hätte ich mal nicht telefoniert“. Die Presse hätte dies als Wende im Fall Oury Jalloh bezeichnet. Diese Einschätzung teilt Teuchtler nicht. Jedenfalls habe Andreas S. nie davon gesprochen, sich von Telefonaten abgelenkt haben zu lassen. Diese Passagen in Medienberichten seien einfach falsch. „Ich glaube er nähert sich dem DGL-Raum“, so Teuchtler zu Denkprozessen seines Mandanten. Diese schließe nun nicht mehr aus, dass er Heiko Kö. auch aus dem DGL-Bereich angerufen haben könne. Der Verteidiger bezeichnet die Zeugenaussage Wi.s als „nicht ganz stimmig“. „Er gilt im Haus als Selbstdarsteller.“, so der Verteidiger über Wi.. Teuchtler ging in diesem Zusammenhang auf die Körpersprache des 47jährigen ein, so wie er sie bei der gestrigen Aussage an den Tag gelegt haben soll.

“Juristen neigen dazu, was Zeugen sagen wochenlang zu sezieren“, mischt sich Richter Manfred Steinhoff nun in die Bewertungsdebatte ein. „Wortwörtlich“ könne man vieles an den Aussagen nicht mehr geltend machen. „Die Aussage war schon ziemlich glaubhaft, muss ich so sagen.“, so Steinhoff. Vor allem deshalb, weil man ihm angemerkt habe, dass er Andreas S. für einen vorbildlichen Polizeibeamten hält und schließlich trotzdem ausgesagt habe, dass S. zu ihm sein Bedauern darüber ausgedrückt habe, dass er viel zu spät reagiert habe. „Diesen Zwiespalt hat man auch gemerkt“, sagt Steinhoff zum Aussagenverhalten Wi.

Atilla Teuchtler kommt dann auf die Zeugenaussage der Beate H. (mehr dazu hier…) zu sprechen. „Mit der Beate H. müssen wir uns noch intensiv beschäftigen“, antwortet der Vorsitzende darauf.  Außerdem sagt Steinhoff zum Verhalten des Hauptangeklagten: „Hätte er früher loslaufen können und hätte er ihn retten können? Dieses Puzzle bleibt uns nicht erspart“. Auch auf die Brandentwicklung geht er ein: „Dass die Matratze, die nicht brennbar ist in Brand zu setzen ist, dass anzunehmen, dazu gehört schon viel. Das ist schon eine besondere Form des Irrsinns.“

Teuchtler greift die auf und meint: „Wir wissen: Alle haben gesagt, es konnte eigentlich nichts brennen.“ Woraufhin Nebenklagevertreter Felix Isensee reagiert und sagt: „Es spielt doch ausschließlich eine Rolle: Wenn ein Alarm aufläuft, muss etwas vorliegen, davon hätte er ausgehen müssen.“ Und der vorsitzende Richter Steinhoff bekräftigt mit: „Es geht ja nicht, dass man sagt: Kann nicht sein, also muss das Ding kaputt sein.“, die Kritik am Ignorieren eines Brandmelders, wegen möglicher Fehlalarme.

Oberstaatsanwalt Christian Preissner mischt sich in den Diskurs ein. Auch er habe heute morgen im Radio „von der großen Wende“ gehört. Das sehe er nicht so schwarz-weiß. „Aber vielleicht kommt die Wende noch“, so der Anklagevertreter. Außerdem sagt er zum Aussageverhalten des Zeugen Wi. „Ich hatte nicht den Eindruck, dass der Zeuge irgendwelche Belastungstendenzen hatte“. „Es war eine Aussage, die mich unendlich beeindruckt hat“, so Preissner weiter.

Dann entspannt sich eine intensiv geführte Debatte über mögliche Falschaussagen von Polizeibeamten und dem Umgang des Gerichts damit. Rechtsanwalt Isensee sagt: „Man muss doch auch mal feststellen, dass hier eine Menge Zeugen stehen, die dem Gericht gegenüber nicht gewillt sind, wahrheitsgemäß auszusagen.“ „Ich hatte bei Heiko Kö. und Gerald Ko. (mehr dazu hier…) den Eindruck, die wussten genau was sie sagen wollten, egal was wir fragen. Das haben die dann auch gemacht.“, so Klinggräff dazu.

Rechtsanwalt Teuchtler stellt zudem fest: „Jeder Polizist der hier sitzt weiß, das er in ‚Anführungszeichen’ von der Nebenklage feindlich befragt wird“.

“Sie vergessen zu oft, dass sie es mit einem Polizeiapparat zu tun haben, der seit Preußens Zeiten extrem hierachisch aufgebaut ist.“, sagt Richter Steinhoff leicht schmunzelnd an die Adresse der Nebenklage. Damit kommentiert er vor allem die Relevanz von Fragen nach der Aufbewahrung von Polizeidienstwaffen, die an einem zurückliegenden Prozesstag (mehr dazu hier…) eine Rolle spielten.

“Das Verfahren ist auch deshalb besonders, weil hier Polizeibeamte auf der Anklagebank sitzen, nicht nur weil jemand zu Tode kam. Das passiert sonst fast nie“, stellt Ulrich von Klinggräff fest. Er spricht auch wiederholt von einer „Wagenburgmentalität“, die er bei vielen Aussagen von Polizeibeamten sehe. Er habe auch den Eindruck, dass insbesondere sein „Lieblingszeuge“ Heiko Kö. „strategisch aussage“ und systematisch lüge. Dass bei Bediensteten des Staates der Unterschied zwischen Loyalität und wahrheitsgemäßen Aussagen nicht gefunden wird, sieht er als „bittere Erkenntnis“ dieses Verfahrens über den Polizeiapparat. Richter Steinhoff sieht eine systematische Beeinflussung nicht: „Dass die Beamten, die hier mauern bewusst das Verfahren steuern wollen, ich denke da trauen sie ihnen zuviel zu.“ Der Vorsitzende weiter dazu: „Deshalb glaube ich, dass es ein bewusstes Torpedieren von Seiten der meisten Zeugen nicht gibt. Dazu sind sie intellektuell nicht in der Lage.“. Das wäre vielleicht „noch frustrierender“.

Dann wird der 49-jährige Kriminalbeamte Steffen D. in den Zeugenstand gebeten. Er sei im Polzeirevier als Sachgebietsleiter für den Bereich Eigentumskriminalität zuständig. Sein Zimmer mit der Nummer 430 befinde sich in der obersten Etage. Er gibt an, dass er erst nach dem Brandausbruch erfahren habe, dass sich noch ein Mensch im Gewahrsamstrakt befinde. Seine Kollegin Frau Go. Habe ihn über den Brand in Kenntnis gesetzt. Er habe zunächst geglaubt, die Weihnachtsbaumbeleuchtung habe Feuer gefangen. Wenig später nahm er Rauch wahr und wies seine Kollegen auf der Etage an, in ihren Dienstzimmern zu bleiben. Etwa eine Stunde nach Brandausbruch habe er den Revierleiter Gerald K. und den Kripochef Hanno S. (mehr dazu hier…) auf dem Hof des Reviers gesehen. Vorher habe er schon die Feuerwehr gesehen. Er persönlich sei nicht auf dem Hof gewesen, sondern hätte seine Wahrnehmungen aus dem Fenster sehend gemacht. „Im Gewahrsam hat es gebrannt und da war sogar noch einer drinne“, soll der Revierleiter zu ihm später gesagt haben. Zu einer möglichen Debatte um die Brandursache und dem Diskurs im Revier am 07. Januar 2005 darüber, gibt er an: „Das war eigentlich das Gesprächsthema im Revier allgemein, würde ich sagen. Über die konkrete Ursache wurde eigentlich nur gemutmaßt. Für mich war eigentlich unerklärlich, was da gebrannt haben könnte.“ Tage später habe Hanno S. in einer Dienstberatung ein gefundenes Feuerzeug erwähnt.

Dann sagt der 51jährige Kriminalbeamter Ralf D. aus. Er bearbeite Betrugsverfahren und sitze in der „vierten Etage zur Hofseite raus“. Gegen 12.00 Uhr habe er seine Kollegin Go. gesehen, wie sie gerade die Brandschutztüren geschlossen habe. Auch er habe zunächst gedacht, das der Weihnachtsbaum brennt. Er habe auf dem Hof dann die Feuerwehr gesehen und auch den Revierleiter und den Kripochef Hanno S. Er könne nicht sagen, ob er auch den Angeklagten Andreas S., Gerhardt Mö. (mehr dazu hier…) oder den Revierleiter auf dem Hof gesehen habe. Verwundert habe ihn nur danach: „Unten stehen sie alle und es brennt und keiner hat Bescheid gesagt.“ Ferner dann „Zum Feierabend wussten wir nur, dass jemand unten verbrannt ist.“ Andreas S. habe er weit nach dem Brand einmal „in der Kaufhalle“ getroffen und sich über sein Befinden erkundigt, ohne jedoch konkret die Ereignisse des 07. Januar 2005 angesprochen zu haben.

Der heutige dritte Zeuge, der 43-jährige Uwe Hei., betritt den Verhandlungsraum. Herr Hei. sei Polizeibeamter beim Landeskriminalamt Magdeburg und als Sachbearbeiter in der „Tatortgruppe“ tätig.

Als erstes baut er die mitgebrachte Technik zum Abspielen des Originalmitschnittes der eingehenden Notrufe und der Vier-Band-Funkgespräche vom 07. Januar 2005, die zwischen 12.00 und 12.30 Uhr aufgenommen worden, auf.
Vorgespielt werden zunächst zwei Notrufe Beate H.`s aus dem DGL-Bereich zur Rettungsleitstelle, um 12.11 Uhr und 12.12Uhr, bei denen sie einen Rettungswagen und die Feuerwehr verlangt. Bei einem der beiden kommuniziert sie innerhalb des DGL-Bereiches mit einer zweiten noch unbekannten Person, die am Fenster stand und die Bedarfslage nach Aufforderung Beate H.s ermittelte. Wer diese Person ist, soll noch heraus gefunden werden, der Angeklagte Andreas S. versucht sich hierbei hilfreich einzubringen. Aus anderen Zeugenvernehmungen sei aktuell ausschließlich bekannt, dass diese Person eine Brille tragen soll.

Das dritte Gespräch ist ein Funkspruch Beate H.s, dass sich die am nähesten zum Revier ( polizeiinterne Standortbezeichnung:„1001“; Anm. d. Red.) befindlichen Streifenwagen sofort zum Gewahrsam begeben sollen. Ein Streifenwagen meldete sich zurück, der sich aber im Stadtteil Süd in der Linzerstr. befunden habe.

Der Polizeibeamte Hei. sei seiner Aussage zufolge am 07. Januar 2005 gegen 13.45 Uhr vom Lageinformationszentrum angefordert worden. Dabei habe er erfahren, dass es in Dessau einen Zellenbrand mit einem Toten gegeben habe. Die ermittelnde Behörde sei zu diesem Zeitpunkt bereits das Fachkommissariat Zwei der Polizeidirektion Stendal gewesen. Er habe sich kurz telefonisch mit diesen Kollegen verständigt, wie der Einsatz vor Ort gemeinsam gestaltet werden solle.

15.30 Uhr seien er, ein Kollege, der mit den selben Aufgaben wie er betraut wäre und ein Beamter, der für die Videodokumentation zuständig gewesen sei, dann im Dessauer Polizeirevier angekommen. Nach einer kurzen Einweisung, in die Räumlichkeiten und den vorliegenden Sachverhalt, durch den Revierleiter Gerald Ko., seien die Beamten der Tatortgruppe und des FK Zwei der PD Stendal arbeitsteilig vorgegangen. Gegenstand der Sachverhaltsdarstellung durch den Revierleiter sei gewesen, dass der Verstorbene alkoholisiert Frauen belästigt haben soll, und nach seiner Festnahme im Gewahrsamstrakt versucht hätte, sich selbst zu verletzen und auch Blut im Gewahrsamstrakt  vorhanden sei. Die Stendaler Kollegen hätten die Vernehmungen der Dessauer Revierbelegschaft durchgeführt und die Tatortgruppe begab sich in den Gewahrsamstrakt zur Spurensicherung.

Nach ersten Tatortfotos und Videoaufzeichnungen hätten sie sich dem Brandort genähert. „Wir haben zumindest die Leiche eingemessen. Die Leiche lag auf einem fast leeren Podest mit etwas Asche drauf, so dass uns erst einmal schleierhaft war, was da gebrannt hat.“, so der 43-Jährige zu seinen ersten Eindrücken im Gewahrsamstrakt des Dessauer Polizeireviers. Die beiden Fußfesseln und die linke Handfessel hätten sich problemlos lösen lassen, wohingegen das Lösen der rechten Handfessel weitaus mehr Schwierigkeiten mit sich gebracht hätte. Hierzu habe er zum öffnen eine Kombizange zur Hilfe genommen. Er habe die Leiche Oury Jallohs somit lösen können, die Handfessel jedoch wären am Tatort geblieben. Als zum späteren Zeitpunkt der Hausmeister diese abgesägt hätte, sei sie  abhanden gekommen, die restlichen Drei wären an der Leiche verblieben.

Die Tatortgruppe habe den vorhandenen Brandschutt in drei Aluminiumtüten gesichert, u.a. indem sie die Brandleiche auf die Seite gedreht hätten. Dabei hätten sie an den Auflageflächen im Schulter-Kopf- und Gesäßbereich noch teils unverbranntes Material sicher stellen können. Diese Verpackungen seien dann luftdicht verschlossen worden, um im Labor mögliche Brandbeschleuniger zu ermitteln. Da Brandbeschleuniger in der Regel sehr schnell verfliegen würde, müsse die Sicherstellung zeitnah erfolgen.

Ferner führt der Ermittler aus, dass das Tatortvideo der ersten Begehung vorhanden sei, das Videomaterial der weiteren Bergung aber unerklärlicherweise nicht mehr auffindbar gewesen sei. Das vierminütige Videomaterial ende mit dem Schwenk über die Leiche in Zelle Fünf.

Hinweise zu der Überlegung der Beamten nach einer möglichen Zündquelle, hätten sich zwei Tage später im Labor ergeben. Hei.s Kollege Ki. hätte ihn unverzüglich gerufen als er im gesicherten Brandschutt Reste eines Feuerzeugs festgestellt habe.

Staatsanwalt Christian Preissner hat an den Zeugen keine Fragen. Nebenklagevertreterin Regina Götz möchte die Abläufe vor Ort näher erläutert haben. Der Befragte führte aus, dass zu Beginn in Zelle Fünf ein so genannter „Gasspürkoffer“ zum Einsatz gekommen seien soll, womit mögliche Brandbeschleuniger festgestellt werden können. Sofern dieser anschlagen sollte, sei dies nur als Vortest zu werten, die endgültige Analyse erfolge dann im Labor. Brandbeschleuniger seien vorwiegend dort zu finden, wo sie in Material einsickern könnten, wie z.B. in Textilien. Weder im Kopf- noch im Gesäßbereich hätten die Teströhrchen angeschlagen. Die Frage, nach dem hauptsächlichen Brandherd könne er nicht konkret beantworten, da dies nicht sein Fachgebiet sei. Das wichtigste an einem Brandtatort, so gibt er zu Protokoll, sei die Dokumentation, das Suchen und Sichern möglicher Brandbeschleuniger und das luftdichte Einpacken des Brandschutts.

Auf Götz´ Fragen hin gab Uwe Hei. zu Protokoll, dass er vor Betreten des Gewahrsamstraktes keine Dessauer Beamten getroffen hätte, die bereits am Tatort gewesen seien, und auch keine Bilder vorher gesehen habe. Laut Aktenvorhalt der Nebenklagevertreterin seien wohl Beamte des Revieres vor Eintreffen der Tatortgruppe am Tatort gewesen.

Die Rechtsanwältin verweist auf die Aussage des Brandsachverständigen Ki., der gesagt haben soll, dass es bei Bränden die Absprache geben soll, einen Brandsachverständigen zur Spurensicherung hinzu zu ziehen. Sie will wissen, warum das im Fall Oury Jalloh nicht erfolgt sei. Hierzu führt der Befragte aus, dass die Beauftragung eines Brandsachverständigen durch die ermittelnde Behörde erfolge und nicht in der Entscheidungsbefugnis seiner Gruppe läge.

Nach einem entsprechenden Vorhalt aus der Akte, konkretisiert der Zeuge die Bezeichnung: „aromatischer Geruch“ beim Bergen der Leiche, mit „fruchtig, eventuell Haargel“, genauer könne er es aber nicht sagen.

Uwe Hei. gibt an, dass sie als Tatortgruppe, keine Entscheidungen darüber treffen würden, was genau untersucht werden soll, dies weise die ermittelnde Behörde, in diesem Falle die PD Stendal, an. Sie als Tatortgruppe gäben maximal Hinweise. Der „Ereignisort-Befundbericht“ sei mit Datum 25. Februar 2005 noch sehr „zeitnah – durchaus normal“, so der Polizeibeamte, an das Fachkommissariat Zwei der PD Stendal gegangen. Dieser Bericht sei sein vorläufiger Abschlussbericht zu den Untersuchungen gewesen. „Der ist ja sehr detailliert, erfreulicherweise“, meint Regina Götz zu Hei.s Bericht und greift die Wendung: „verschmortes, rotes Gasfeuerzeug der Marke ‘Tokai’“ heraus.

Von den zwei Feuerlöschern, die auf der Asservatenliste aufgeführt seien, wären einer im Bereich der Treppe zum Flur stehend und der andere liegend rechts im Kellerzugang aufgefunden worden. Dass diese benutzt wurden, sei geprüft worden. Der 43-jährige habe auf Anweisung der PD Stendal die Abdeckung des Brandmelders in Zelle Fünf abgeschraubt, um zu dokumentieren, dass sich dahinter auch tatsächlich ein Brandmelder befinden würde.

Nun setzt Felix Isensee die Befragung der Nebenklagevertretung fort. Er will zunächst wissen, wie der LKA-Beamte in Besitz des Feuerzeugs gelangt sei. Der Befragte gibt an, dass ihm diese unverzüglich nach dem Fund zuging, ob ihm das gebracht worden sei oder er es sich geholt habe, wisse er jedoch nicht mehr genau. Er habe dann in einer Lichtbildmappe das Asservat dokumentiert, welche der PD Stendal in doppelter Ausführung zugegangen sein soll. Die, vom Kriminaldauerdienstes des Reviers kenne er nicht, darüber hinaus gibt er an, dass sie nur eigenes Bildmaterial verwenden würden.

Während seiner Anwesenheit seien keine Beamten im Kellerbereich gewesen, lediglich zwei Beamter hätten an der Hoftür gestanden und seiner Deutung nach den Zugang vor Unbefugten gesichert. Ob die Blutanhaftungen aus dem Arztzimmer des Gewahrsamstraktes mit Oury Jallohs Blut verglichen worden seien, will Rechtsanwalt Isensee wissen. Die Spuren seien nicht verglichen worden. Wenn das Gericht dies wolle, müsse die Gerichtsmedizin damit beauftragt werden.

Ulrich von Klinggräff hakt zunächst wegen dem Brandortvideo nach, dass der LKA-Kollege Herr B. am 07. Januar 2005 in der Zelle gedreht habe. Uwe Hei. habe vor ca. 14 Tagen mit ihm gesprochen. Sein Kollege habe in diesem Gespräch bestätigt, dass er nach seiner Erinnerung auch die gesamte Leichenbergung gefilmt habe. Doch diese Sequenz sei auf dem Band nicht zu sehen. Von den möglichen 60 Minuten, seien auf dem Video nur 4 Minuten und 11 Sekunden vorhanden. „Da ist mir zum ersten Mal aufgefallen, dass da eine Diskrepanz ist“, so der Zeuge. Danach  hält der Nebenklagevertreter dem Zeugen einen Aktenvermerk aus einem kriminaltechnischen Bericht vor. Dort habe eine Frau Pfl. mit Datum vom 11. Januar 2005 schriftlich festgehalten, dass das im Brandschutt gefundene Feuerzeug bei der Tatortgruppe sei. Dies sei ein Widerspruch zur Aussage des Brandgutachters Peter K. (mehr dazu hier), der vor Gericht ausgesagt habe, einzelne Materialien wären im Brandschutt nicht mehr zu erkennen gewesen. „Das Feuerzeug hat sich schon deutlich abgehoben“, so der Zeuge darauf. Die Reste auf dem Podest wären in der Regel nur 5mm stark gewesen, da wäre ein Feuerzeug in jedem Fall aufgefallen. „Wenn ich mich recht erinnere, war die Arbeit der Tatortgruppe gegen 19.00 Uhr beendet“, sagt der LKA-Mann zu Dauer der Spurensicherung in Zelle Fünf.

“Mir war persönlich nicht klar, was da eigentlich gebrannt hat“, so der Zeuge weiter. Den Block aus Textilresten und Schaumstoffteilen, der vom Körper Oury Jallohs direkt in die Asservatentüte mit der Nummer „1.1.“ getan habe, wäre ca. 15 mal 15 cm groß gewesen. Dabei habe es sich um eine unregelmäßige Form gehandelt, die ca. 3-4 cm stark gewesen sei. Metallgegenstände habe er nicht feststellen können. Außerdem gibt er an, dass die rechte Körperseite Oury Jallohs, die näher zu Wand lag, stärker verbrannt gewesen sei als die linke, die in den Raum gezeigt habe. Auch der Oberschenkelbereich wäre besonders stark verbrannt gewesen, bis auf das Muskelfleisch. Danach erfolgt eine Inaugenscheinnahme der Leichenfotos am Richtertisch.

Verteidiger Teuchtler will vom Zeugen wissen, wie ein Tatort definiert würde. Es gebe einen „engen“ und einen „erweiterten“ Tatort. Im konkreten Fall sei die Zelle Fünf der enge Bereich gewesen und der Arztraum und der Flur des Gewahrsams der erweiterte. Dort wären u. a. zwei Feuerlöscher sichergestellt worden. „Auf der Treppe lag eine bunte Decke“, erinnert sich Uwe Hei. zudem. Vor der Zelletür wäre eine schwarze Decke gefunden worden.

“Packen wir aus“, beginnt Richter Steinhoff nun die Inaugenscheinnahme der eingetüteten Asservate, die er persönlich auf den vorbereiteten Tisch schüttet und alle Prozessbeteiligten und die Zuschauer nach vorne bittet. Auf der mit „1.1“ in der Asservatenliste registrierten Aluminiumtüte ist noch die Beschriftung „Restmaterial“ zu lesen. „Das ist das Loch, wo wegen der Gasuntersuchung reingestochen wurde“, weist Richter Steinhoff auf eine äußerlich sichtbare Beschädigung der Tüte. Der Inhalt ist eine Mischung aus Schaumstoffresten (ca. 10 cm dick Anm. d.Red.) und zusammengeklebten Textilresten. Hei. erklärt, dass er am Brandort diese Melange aus Schaumstoffresten und Bekleidungsfetzen direkt vom Rücken- und Gesäßbereich der Leiche in die Tüte gepackt habe. Darüber hinaus wäre diese Schicht am Brandort höchstens 4-5 cm stark gewesen. Offensichtlich, so der Zeuge, habe sich der Schaumstoff inzwischen in der Tüte wieder ausgedehnt. „Das Fett jetzt hier alles, ist alles Leichenfett.“, so Hei. zur Klebrigkeit der vorliegenden Asservate. Außerdem versuchen das Gericht, die Nebenklage, die Staatsanwaltschaft und die Verteidiger anhand der Überreste zu klären, ob es sich bei der Hose die Oury Jalloh zum Brandzeitpunkt in der Zelle Fünf trug, um eine aus Jeans- oder Cordstoff gehandelt hätte. Dazu vergleichen sie die Bekleidungsreste auf dem Tisch mit Fotos aus der Akte. Zu einem eindeutigen Ergebnis kommen sie dabei zunächst nicht.

Danach ist die Tüte mit der Bezeichnung „1.2.“ an der Reihe. Der Inhalt ist dabei ein anderer. Feinkörniger, verrußter Brandschutt und Teile des Matratzenbezuges sind zu sehen. „Dieses Krisselzeug lag auf der ganzen Matte“, so Uwe Hei. Er habe dies auf der Fläche des Podestes, auf dem die Matratze in Zelle Fünf lag, gesichert.

In der Tüte mit der Nummer „1.6.“ sind großflächige Reste des Matratzenbezuges zu sehen. Darüber hinaus holt Richter Steinhoff mehrere kleine Metallteile aus dem restlichen Schutt. Dabei könnte es sich um Nieten einer Hose handeln. Zu Oberstaatsanwalt Preissners Frage des Geruches der Asservate meint der Zeuge: „zum einen Leichenfette, die verbrannt sind und zum anderen schimmelt da etwas.“

Der Inhalt der Asservatentüte „1.3.“ besteht aus Textilresten mit einer grün-grauen Färbung.

An das Landeskriminalamt und die dortigen Textilexperten ergingen daraufhin mehrere Untersuchungsaufträge. So soll geklärt werden, ob es sich um die Reste eine Cordhose handelt, ob die vermutlichen Textilresten aus den Tüten „1.1.“ und „1.3“ vom selben Bekleidungsstück stammen und ob es sich bei den heute gesichteten Metallteilen um Hosennieten handelt.

Der Polizeibeamte bestätigt auch, dass nicht alle drei Tüten mit Brandschutt auf Brandbeschleuniger untersucht wurden seien, da ja nach dem Fund des Feuerzeugs klar gewesen sei, in welche Richtung die Untersuchungen gingen. Und die ermittelnde Behörde Stendal dann auch nichts weiter angewiesen hätte. Die Möglichkeit diesbezüglich nochmals Nachuntersuchungen anzustellen, hielt Uwe Hei. nach mehr als zwei Jahren nicht mehr für vielversprechend.

Nachdem nochmals die bereits gehörten Tonbänder abgespielt wurden, beendet Richter Steinhoff den heutigen Prozesstag mit einer Aussage zur möglichen Dauer des Prozesses: „Ostern ist im nächsten Jahr auch zeitig“.

Prozessbeobachtergruppe: http://www.prozessouryjalloh.de

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